Ich habe vorher etwas anderes gewogen als in der Gutschrift ausgewiesen ist. Wie ist das möglich?

Hier sind verschiedene Ursachen denkbar:

  1. Falls Sie eine normale Brief- oder Küchenwaage benutzt haben, sind gerade im unteren Grammbereich erhebliche Abweichungen vom realen Gewicht möglich (sowohl zu viel als auch zu wenig).
  2. Bei Zahngold können zum einen zum Teil recht erhebliche (z. B. bei großen Zähnen) Schmelzverluste auftreten, zum anderen ist die Legierung nicht aus reinem Gold, sondern beinhaltet auch andere Nicht-Edelmetalle, die nicht vergütet werden können (siehe 3.). Bei Hochgoldlegierungen ist der Goldanteil wesentlich höher als bei Spargoldlegierungen.
  3. Auf der Gutschrift ist der reine Goldanteil des jeweiligen Postens in Gramm angegeben und nicht das Gewicht des Materials selbst.

Beispiel:

Eine Kette mit Stempel „333“ (Bedeutung: der Goldanteil der Legierung beträgt 33,3%) wiegt 10 g. Auf der Gutschrift finden Sie in diesem Fall in der Zeile „Schmuckgold (333): Goldanteil“ die Angabe: 3,3 g. Bei einer 10g schweren Kette mit Stempel „750“ wäre dann die Angabe auf der Gutschrift: 7,5g.

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