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Vor dem Einsenden

Porto und Verpackung

Muss ich die Versandtasche freimachen und wenn wie?

Sollten Sie nur eine kleine Menge Material zu versenden haben (bis zu 3 Kronen, oder ca. 2 kleine Schmuckstücke), können Sie den Umschlag so wie er ist ohne Porto versenden. Wir bezahlen dann die Portogebühren per Nachnahme.

Haben Sie Ihren Umschlag in einer Zahnarztpraxis erhalten, so sind diese teilweise schon mit Porto und Einschreibenmarke versehen. Solche Umschläge müssen nicht weiter freigemacht werden (die Einschreibenmarke ist bereits bezahlt und gültig, das Porto ist ausreichend für das größte Brief-Format Maxi-Brief.)

Bei einer etwas größeren Menge (ab ca. 4 bis ca. 10 Kronen oder mehrere kleine Schmuckstücke) empfehlen wir zwei Möglichkeiten:

Sie können Ihren Umschlag selbst mit Porto (der Preis ist abhängig von der Dicke und dem Gewicht) und einer Einschreiben-Marke versehen.
In diesem Fall erstatten wir Ihnen die entstandenen Portokosten im Zuge der Vergütung (sie werden als eigener Punkt in der Gutschrift aufgeführt).

Oder Sie bestellen kostenfrei einen unserer Umschläge, die bereits mit Porto und Einschreiben versehen sind.

Hier können Sie Umschläge in verschiedenen Formaten bestellen:

Zur kostenfreien Bestellung.

Wie verpacke ich mein Material am besten?

Unsere Umschläge sind extra zu diesem Zweck hergestellt und mit ihrer kartonierten Außenhülle und der reißfesten Innenfolie für den Transport bestens geeignet.

Bei einzelnen (mitunter recht scharfkantigen) Kronen oder einzelnen Schmuckstücken können Sie um das Material noch ein Papiertaschentuch legen bevor Sie es in das kleine verschließbare Plastiktütchen stecken, das bei jedem Umschlag mit dabei ist. Das ausgefüllte Kärtchen kann dann in der Mitte gefaltet und um das verschlossene Plastiktütchen geklappt werden, das ganze kommt zusammen in die Sicherheitsversandtasche.

Bei größeren Mengen oder sperrigen Gegenständen (z. B. Prothesen mit Edelmtetallkronen oder Armbänder) können auch aufklappbare kartonierte Umschläge kostenfrei bei uns bestellt werden:

Zur kostenfreien Bestellung.

Was muss ich beim Versand per Einschreiben beachten?

Ihr Umschlag ist bereits von uns mit einem Einschreiben EINWURF-Label versehen:
Notieren Sie sich die Nummer des Einschreibens und das Absendedatum. So können Sie den Sendungsverlauf verfolgen.

Sie möchten Ihre Sendung selbst mit Einschreiben versenden und haben einen nicht vorfrankierten Umschlag:

Bei kleineren Mengen können Sie Ihre Sendung selbst mit Porto und Einschreiben EINWURF freimachen. Bewahren Sie die am Schalter erhaltene Quittung auf, auf ihr befindet sich die Einschreibennummer und das Absendedatum.

Ab ca. 5 Kronen oder kleineren Schmuckstücken oder bei einem schweren Schmuckstück können Sie Ihre Sendung auch als Einschreiben WERT versenden. Die Sendung ist dann bis zu einem Wert von 500 € versichert. Bitte die am Schalter erhaltene Quittung aufbewahren, sie dient als Versicherungsnachweis.

Bei größeren Mengen ist auch eine kostenfreie Abholung durch einen unserer Mitarbeiter vor Ort möglich. Für Fragen zu diesem Service setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung:
Zum Kontakt.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Ich bräuchte für mein einzusendendes Material eine größere Versandtasche.

Wir haben für jedes Material Versandtaschen in der passenden Größe.

Hier können Sie kostenfrei verschiedene Formate von Versandtaschen bestellen:

Zur kostenfreien Bestellung.

Oder Sie wenden sich direkt an uns, um das passende Format für Ihre Sendung zu finden:

Zum Kontakt.

Kann ich weitere Versandtaschen für mich oder Interessierte bei Ihnen bestellen?

Sie können kostenfrei bis zu 9 Versandtaschen in verschiedenen Formaten (je nach einzusendendem Material) bei uns bestellen.

Zur kostenfreien Bestellung.

Kann ich statt Einzusenden mein Material vor Ort vorbeibringen?

Wir sind ein reiner Versandhandel. So sparen wir teure Ladenmiete, die Kosten für durchgehende Öffnungszeiten und die notwendige Sicherheitsüberwachung. Das ermöglicht uns hohe Ankaufspreise.
Haben Sie eine größere Menge, können Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Eventuell kann Ihr Material durch einen Mitarbeiter bei Ihnen vor Ort abgeholt werden:

Zum Kontakt.

Welches Material kann eingesendet werden?

An den Kronen befinden sich nocht Reste von Zähnen oder Verkleidung.

Das ist überhaupt kein Problem. Solche Rückstände werden bei uns im Labor problemlos entfernt.

 

 

 

Können auch Zahnkronen mit silberner Farbe eingesendet werden?

Ja. Es handelt sich dabei in der Regel um Spargold- oder SiPal-Legierungen. Diese haben auch einen Edelmetallanteil, der aber meistens deutlich geringer ist als bei Hochgoldlegierungen (Kronen mit goldener Farbe).

Manche Legierungen mit silberner Farbe habe auch gar keinen Edelmetallanteil und können deshalb nicht von uns vergütet werden. In diesem Fall informieren wir Sie natürlich per Brief und bewahren die nicht vergütbaren Stücke einen Monat lang auf. Sie können sich  gerne mit uns in Verbindung setzen, wir schicken Ihnen das Material dann kostenfrei zurück.

Können auch Zahn-Prothesen eingesendet werden?

Kronen ProtheseBei dem Gerüst handelt es sich meist um eine Chrom-Kobalt-Legierung, die kein Edelmetall enthält und deswegen leider nicht zu vergüten ist.

Viele Prothesen haben jedoch Hochgold-Kronen intergriert (leicht an der goldenen Farbe zu erkennen), die vergütet werden können.

Prothesen mit intergrierten Goldkronen können also eingesendet werden. Sollte die normale Versandtasche von der Größe nicht aureichen, können Sie gerne kostenfrei ein größeres Format bestellen (Stichwort: Kartonumschlag):

Zur kostenfreien Bestellung.

Kann auch Silberbesteck eingesendet werden?

Echtes Silberbesteck (Stempel: 800 oder höher) kann vergütet werden wie Silberschmuck. Für die richtige Versandform setzen Sie sich am besten mit uns in Verbindung:

Zum Kontakt.

Oft handelt es sich jedoch um versilbertes Besteck (Stempel: 90, 120, 150, 180), das nur eine dünne Schicht Silber auf einem Kern ohne Silber hat. Dieses Besteck kann von uns nicht vergütet werden.

Hier können Sie sich näher zum Thema Silberstempel informieren: Info_Silberstempel

Kann Silberschmuck eingesendet werden?

Silberschmuck kann von Ihnen eingesendet werden.
Da das Verhältnis von Silber zu Gold auf dem Weltmarkt fast 1 : 100 ist, ist der zu erzielende Ankaufswert bei Silberschmuck oder Silbermünzen jedoch wesentlich geringer.

Hier können Sie sich näher zum Thema Silberstempel informieren: Info_Silberstempel

Woran erkenne ich, ob eine Uhr nur vergoldet ist oder aus echtem Gold?

In der Regel erkennt man den Unterschied an der Rückseite des Uhrgehäuses. Ist es aus Stahl („Stainless Steel“), handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine vergoldete Uhr, ist es dagegen auch von goldener Farbe und hat noch einen Stempel („333, „585“ „750“), dann handelt es sich zumeist um eine echte Golduhr.

Was passiert mit nicht vergütbarem Material?

Wir trennen das vergütbare vom nicht zu vergütenden Material. Das vergütbare wird angekauft, das nicht vergütbare bewahren wir einen Monat lang auf. Mit der Gutschrift erhalten Sie auch eine Information über die nicht zu vergütenden Stücke. Sie können daraufhin mit uns Kontakt aufnehmen, wir senden Ihnen die Stücke kostenfrei zurück.

 

 

 

 

 

 

 

In meinen Schmuckstücken befinden sich noch Steine.

Steine werden von uns im Zuge der Analyse entfernt. Im Gegensatz zum Gold ist hier der Wertverlust gegenüber dem Preis, den man beim Kauf des Schmucks gezahlt hat in der Regel so groß, dass sie keinen eigenen Wert mehr haben. Sie können jedoch gerne an den Rand des Kärtchens, das Sie mit Ihrem Material einsenden schreiben: „Bitte Steine zurück“.

Wir versuchen dann die Steine so vorsichtig wie möglich zu entfernen (eine Garantie dafür, dass die Steine unbeschädigt bleiben können wir leider nicht geben, aber in der Regel gelingt es) und senden sie Ihnen mit Ihrer Gutschrift zurück.

Der Stempel im Schmuckstück ist nicht mehr leserlich, kann es trotzdem vergütet werden?

Das ist kein Problem. Wir testen Schmuck mittels Abstrich und chemischer Analyse auf den Goldgehalt und vergüten dementsprechend.

Können Münzen und Barren eingesendet werden?

Kleinere Mengen Münzen und Barren können ebenfalls eingesendet werden. Wir kaufen jedoch nur Gold- und Silber-Münzen an.

Setzen Sie sich am besten mit uns in Verbindung, um die geeignete Form zum Einsenden Ihres Materials zu finden.

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Kann Zinn eingesendet werden?

Zinn kaufen wir leider nicht an.

Wir vergüten alles, was Anteile an Gold, Silber, Palladium und Platin hat.

Kann vergoldeter Schmuck eingesendet werden?

Vergoldeter Schmuck (Stempel: AD, Aurum Doublé, Amerik …) kann leider nicht vergütet werden. Hier liegt nur eine hauchdünne Schicht um ein Basismaterial ohne Gold.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich um vergoldeten oder echten Schmuck (meist mit einem Stempel 333, 585, 750) handelt: Senden Sie es ein.

Wir trennen das vergütbare vom nicht zu vergütenden Material. Das vergütbare wird angekauft, das nicht vergütbare bewahren wir einen Monat lang auf.

Mit der Gutschrift erhalten Sie auch eine Information über die nicht zu vergütenden Stücke. Sie können daraufhin mit uns Kontakt aufnehmen, wir senden Ihnen die Stücke kostenfrei zurück.

 

 

 

Vergütung

Wie funktioniert die Vergütung?

Wir ermitteln zunächst den jeweiligen Edelmetallanteil des eingesendeten Materials (Zahngold, Schmuckgold, Schmucksilber …).

Die Vergütung erfolgt nach aktuellen Edelmetallkursen. Steigen die Kurse, geben wir das auch zuverlässig an Sie weiter.

Sie erhalten eine detaillierte Gutschrift (siehe linke Seite: zum vergrößern bitte auf die Gutschrift klicken) mit der Sie die Vergütung jedes einzelnen Postens nachvollziehen könnnen.

 

 

 

 

 

Können meine Adress-Angaben an Dritte weitergegeben werden?

Wir geben Ihre Adress- und sonstigen Kontakt-Angaben nie an Dritte weiter.

Werden Schmelz- oder Analysekosten in Rechnung gestellt?

Bei uns werden Ihnen keine weiteren Kosten in Rechnung gestellt oder von Ihrer Vergütung abgezogen.

Auf welche Art kann ich meinen vergüteten Betrag erhalten?

Sie könnnen Ihr Geld als Überweisung oder als Verrechnungs-Scheck erhalten.

Bitte das jeweilige Kästchen auf dem Kärtchen ankreuzen.


Nach dem Einsenden

Wie kann ich den Sendungsverlauf meiner Sendung mit Einschreiben verfolgen?

Wenn Sie sich die Nummer des Einschreibens und das Absendedatum notiert haben, können Sie die Sendung per Internet (Stichwort „Einschreiben“ und „Sendungsverfolgung“) oder per Telefon verfolgen.

Sie können sich aber auch gerne an uns wenden, dann übernehmen wir mit Ihren Angaben die Sendungsverfolung.

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Wie lange dauert die Bearbeitung in der Regel?

Vom Absendedatum bis zur Vergütung (Überweisung + Versenden der Gutschrift per Post) vergehen in der Regel höchstens 7-10 Tage.

In Ferienzeiten kann es zu einer etwas längeren Bearbeitungszeit kommen.

Ich habe vorher etwas anderes gewogen als in der Gutschrift ausgewiesen ist. Wie ist das möglich?

Hier sind verschiedene Ursachen denkbar:

  1. Falls Sie eine normale Brief- oder Küchenwaage benutzt haben, sind gerade im unteren Grammbereich erhebliche Abweichungen vom realen Gewicht möglich (sowohl zu viel als auch zu wenig).
  2. Bei Zahngold können zum einen zum Teil recht erhebliche (z. B. bei großen Zähnen) Schmelzverluste auftreten, zum anderen ist die Legierung nicht aus reinem Gold, sondern beinhaltet auch andere Nicht-Edelmetalle, die nicht vergütet werden können (siehe 3.). Bei Hochgoldlegierungen ist der Goldanteil wesentlich höher als bei Spargoldlegierungen.
  3. Auf der Gutschrift ist der reine Goldanteil des jeweiligen Postens in Gramm angegeben und nicht das Gewicht des Materials selbst.

Beispiel:

Eine Kette mit Stempel „333“ (Bedeutung: der Goldanteil der Legierung beträgt 33,3%) wiegt 10 g. Auf der Gutschrift finden Sie in diesem Fall in der Zeile „Schmuckgold (333): Goldanteil“ die Angabe: 3,3 g. Bei einer 10g schweren Kette mit Stempel „750“ wäre dann die Angabe auf der Gutschrift: 7,5g.

Sollten Sie noch weitere Fragen zu Ihrer Gutschrift haben, können Sie sich gerne an uns wenden:

Zum Kontakt.

Wo kann ich Lob oder Kritik äußern?

Für Lob und Kritik haben wir immer ein offenes Ohr und werden uns bemühen Sie zufriedenzustellen.

Hier können Sie einen Erfahrungsbericht verfassen:

Zu „Lob und Kritik“.