Hier sind verschiedene Ursachen denkbar:
- Falls Sie eine normale Brief- oder Küchenwaage benutzt haben, sind gerade im unteren Grammbereich erhebliche Abweichungen vom realen Gewicht möglich (sowohl zu viel als auch zu wenig).
- Bei Zahngold können zum einen zum Teil recht erhebliche (z. B. bei großen Zähnen) Schmelzverluste auftreten, zum anderen ist die Legierung nicht aus reinem Gold, sondern beinhaltet auch andere Nicht-Edelmetalle, die nicht vergütet werden können (siehe 3.). Bei Hochgoldlegierungen ist der Goldanteil wesentlich höher als bei Spargoldlegierungen.
- Auf der Gutschrift ist der reine Goldanteil des jeweiligen Postens in Gramm angegeben und nicht das Gewicht des Materials selbst.
Beispiel:
Eine Kette mit Stempel „333“ (Bedeutung: der Goldanteil der Legierung beträgt 33,3%) wiegt 10 g. Auf der Gutschrift finden Sie in diesem Fall in der Zeile „Schmuckgold (333): Goldanteil“ die Angabe: 3,3 g. Bei einer 10g schweren Kette mit Stempel „750“ wäre dann die Angabe auf der Gutschrift: 7,5g.
Sollten Sie noch weitere Fragen zu Ihrer Gutschrift haben, können Sie sich gerne an uns wenden: